Ehrenmitglied im TSV Pfuhl
In der Ehrenordnung des Vereins in der gültigen Fassung vom 22. Februar 2024 wird unter § 4 die Ehrenmitgliedschaft geregelt.
(1) Langjährig ehrenamtlich tätige Mitglieder können auf Vorschlag der Abteilungsleitung oder des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, sofern sie mindestens seit
40 Jahren Vereinsmitglied und 60 Jahre alt sind.
(2) Insgesamt sollen nicht mehr als 5% der Mitglieder Ehrenmitglieder sein. Aus besonderem Grund darf diese Obergrenze überschritten werden.
(3) Die Entscheidung über eine Ehrenmitgliedschaft trifft der Vorstand
Goldener Ehrenmitgliedsausweis
Seit 2025 erhalten Ehrenmitglieder einen goldenen Ausweis (in Form eine Scheckkarte). Dieser Ausweis berechtigt u.a. Begünstigen zu TSV-Veranstaltungen und Vorteile für sonstige Aktionen. Wie folgt eine Auflistung der aktuell gültigen Vorteile.
– freier Eintritt zu Turnen Bundesliga Wettkämpfe in Pfuhl (Heimwettkämpfe)
– freier Eintritt zu Fußball Pflichtspielen auf dem Sportplatz Pfuhl (Heimspiele)